BGH: Unwirksame Berufungsbegründung per DOCX-Datei
Die Einreichung einer Berufungsbegründung per DOCX-Datei zur elektronischen Gerichtsakte ist kein zulässiges Format. Die Nachreichung als PDF-Datei heilt den Mangel nur unter engen Voraussetzungen.
Die Einreichung einer Berufungsbegründung per DOCX-Datei zur elektronischen Gerichtsakte ist kein zulässiges Format. Die Nachreichung als PDF-Datei heilt den Mangel nur unter engen Voraussetzungen.