
BGH: Vermieter können DDR-Mietvertrag nach BGB kündigen
Vermieter können DDR-Altmietverträge über Wohnraum wegen Eigenbedarfs nach den Regeln des BGB kündigen. Die strengeren Kündigungsvoraussetzungen des DDR-Zivilgesetzbuchs gelten nicht mehr. Das hat der BGH entschieden.