BGH: Vertragsstrafe und Rücktritt schließen sich nicht aus
Der Käufer einer Immobilie kann gegen den Bauträger auch dann eine vereinbarte Vertragsstrafe geltend machen, wenn er zuvor vom Vertrag zurückgetreten ist.
Der Käufer einer Immobilie kann gegen den Bauträger auch dann eine vereinbarte Vertragsstrafe geltend machen, wenn er zuvor vom Vertrag zurückgetreten ist.