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Haufe

BGH: Verweis auf im Internet abrufbare AGB ohne Versionsangabe unwirksam

Die bloße Bezugnahme auf eine Internetadresse in einem übersandten Antragsformular lässt laut dem BGH nicht zweifelsfrei erkennen, welche Fassung der Vertragsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden soll. Konsequenz: Die Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.