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Haufe

BGH: Vorkaufsrecht des Mieters gilt auch bei Umwandlung in Teileigentum

Ein Vorkaufsrecht für Mieter kann auch entstehen, wenn an zu Wohnzwecken vermieteten Räumen Teileigentum statt Wohnungseigentum begründet wird. Die Ausübungsfrist von zwei Monaten steht nicht zur Disposition der beteiligten Personen.