BGH: Wahl des Anwalts ist Vertrauenssache: WEG muss vor Beauftragung keine Vergleichsangebote einholen
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts keine Alternativangebote einholen. Dasselbe gilt bei der Beauftragung von Gutachtern.