BGH: Werkvertrag: Keine Vorteilsausgleichung bei spät auftauchenden Mängeln
Wer ein Bauwerk trotz bestehender Mängel jahrelang störungsfrei nutzen kann, muss keinen Abzug „neu für alt“ akzeptieren, wenn das Bauwerk im Rahmen der Gewährleistung später völlig neu erstellt wird.