BGH: Wiedereinsetzung bei Nachlässigkeit des Gerichts
Wird eine Berufung frühzeitig, aber offensichtlich fehlerhaft eingelegt, so hat das Berufungsgericht eine Fürsorgepflicht, die Prozesspartei auf den Fehler hinzuweisen. Andernfalls ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.