
BGH: Wohnungseigentümerin kann Einbau einer Klimaanlage nicht verhindern
Wegen befürchteter Lärmbelästigungen durch den Betrieb einer Klimaanlage kann eine Wohnungseigentümerin die Installation der Klimaanlage nicht verhindern. Abwehransprüche wegen Lärms bestehen gegebenenfalls nach Inbetriebnahme.