BMF: Änderungen des AEAO zu steuerbegünstigten Zwecken
Das BMF hat im Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) seine Ausführungen zum Gemeinnützigkeitsrecht angepasst.
Das BMF hat im Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) seine Ausführungen zum Gemeinnützigkeitsrecht angepasst.