
BMF: Amtlich vorgeschriebener Datensatz für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte
Die Finanzverwaltung hat den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte bekannt gegeben.
Die Finanzverwaltung hat den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte bekannt gegeben.