BMF: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
Das BMF hat für die Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags die Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2026 angepasst.
Das BMF hat für die Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags die Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2026 angepasst.