BMF: Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland
Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG.
Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG.