BMF: Basiszins zum 2.1.2026 zur Berechnung der Vorabpauschale
Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2026 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 gem. § 18 Abs. 4 InvStG erforderlich ist.
Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2026 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 gem. § 18 Abs. 4 InvStG erforderlich ist.