BMF: Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 122a geändert.
Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 122a geändert.