BMF: Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
Beiträge von Angestellten und Beamten für eine private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung werden seit dem 1.1.2026 (regelmäßig) elektronisch übermittelt und beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die Finanzverwaltung hat mit einem Informationsschreiben wichtige Einzelheiten für Arbeitgeber und Beschäftigte erläutert.