BMF: Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG und ändert den UStAE.
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG und ändert den UStAE.