BMF: Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
Das BMF hat den Umfang seiner Erläuterungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG stark erweitert.
Das BMF hat den Umfang seiner Erläuterungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG stark erweitert.