BMF: Ertragszuschuss und organschaftliche Mehr- oder Minderabführung
Das BMF ergänzt das bisherige Schreiben vom 15.7.2013 um einen Ausnahmetatbestand. Es geht hierbei um die Rückgewähr eines Ertragszuschusses.
Das BMF ergänzt das bisherige Schreiben vom 15.7.2013 um einen Ausnahmetatbestand. Es geht hierbei um die Rückgewähr eines Ertragszuschusses.