
BMF: Geändertes BMF-Schreiben zu Online-Veranstaltungsdienstleistungen
Die Finanzverwaltung hatte sich im April 2024 zu den umsatzsteuerrechtlichen Folgen von Online-Veranstaltungsdienstleistungen positioniert und den UStAE an diversen Stellen angepasst. Das Schreiben wird nun aufgehoben und durch ein – nur in wenigen Punkten geändertes – neues Schreiben ersetzt.