
BMF: Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
Das BMF hat sich zu einer Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG geäußert, wonach Holzhackschnitzel als Brennholz dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Das BMF hat sich zu einer Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG geäußert, wonach Holzhackschnitzel als Brennholz dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.