
BMF-Schreiben zurückgezogen: Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
Das BMF hatte sich zu einer Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG geäußert, wonach Holzhackschnitzel als Brennholz dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Das BMF hat das noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlichte Schreiben aber nun zurückgezogen.