
BMF: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Die Finanzverwaltung hat eine Änderung zu der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG im Zusammenhang mit Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren bekannt gegeben. Betroffen ist der Erlass bzw. die Zahlungsverjährung bei der Gewerbesteuer.