BMF: UStAE zum Vorliegen einer einheitlichen Reiseleistung geändert
Die Finanzverwaltung hat Abschn. 25.1 Abs. 12 UStAE zur Klarstellung und Herstellung von Rechtssicherheit angepasst.
Die Finanzverwaltung hat Abschn. 25.1 Abs. 12 UStAE zur Klarstellung und Herstellung von Rechtssicherheit angepasst.