BMF: Verlängerung der Tarifermäßigung nach § 32c EStG
Die Tarifermäßigung nach § 32c EStG wurde verlängert. Die Finanzverwaltung bezieht in einem Schreiben Stellung, insbesondere zu Zugangsvoraussetzungen und Ermittlung der Tarifermäßigung.
Die Tarifermäßigung nach § 32c EStG wurde verlängert. Die Finanzverwaltung bezieht in einem Schreiben Stellung, insbesondere zu Zugangsvoraussetzungen und Ermittlung der Tarifermäßigung.