BMF: Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten
Die Finanzverwaltung befasst sich mit der steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten und in diesem Zusammenhang mit der Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung.
Die Finanzverwaltung befasst sich mit der steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten und in diesem Zusammenhang mit der Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung.