
BMF: Weiterhin Nichtanwendungserlass zu gewerblicher Infektion
Die Finanzverwaltung wendet sich weiterhin gegen eine nicht streiterhebliche Aussage des BFH zur gewerblichen Infektion (Abfärbetheorie) gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.
Die Finanzverwaltung wendet sich weiterhin gegen eine nicht streiterhebliche Aussage des BFH zur gewerblichen Infektion (Abfärbetheorie) gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.