BMF: Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
Das BMF hat sein Schreiben v. 12.5.2024 zur verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft und zum Zufluss von Gehaltsbestandteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft aufgehoben.