BMJV: Versorgungsausgleich soll angepasst werden
Das BMJV hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem einzelne Regelungen des Versorgungsausgleichs geändert werden sollen. Dadurch soll eine größere finanzielle Gerechtigkeit im Alter bei Geschiedenen erreicht werden. Insbesondere soll es auch nach Abschluss des Scheidungsverfahrens noch möglich sein, etwaige verschwiegene oder vergessene Anrechte auszugleichen.