BSG-Urteil: Dienstwagen erfüllt Mindestlohnanspruch nicht
Durch die Überlassung eines Firmenwagens an einen Arbeitnehmer erfüllt ein Arbeitgeber den Mindestlohnanspruch nicht. Das hat das Bundessozialgericht festgestellt und einen Arbeitgeber verpflichtet, zusätzlich zu bereits hierauf gezahlten Sozialbeiträgen noch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.