Bundessozialgericht: Sturz beim Kaffeeholen kann Arbeitsunfall sein
Der Weg zur Kaffeemaschine im Betrieb ist regelmäßig nicht unfallversichert. Er kann es aber sein, wenn der Weg zur Kaffeemaschine frisch gewischt ist und hierdurch eine besondere betriebliche Gefahrenlage geschaffen wurde.