BVerfG: Familiengerichte können Umgangsregelung verweigern
In Ausnahmefällen kann eine von einem Elternteil beantragte gerichtliche Umgangsregelung vom Familiengericht verweigert werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.
In Ausnahmefällen kann eine von einem Elternteil beantragte gerichtliche Umgangsregelung vom Familiengericht verweigert werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.