BVerfG: Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung
Das BVerfG hat den Fall einer konfessionslosen Bewerberin, die von der Diakonie abgelehnt wurde, an das BAG zurückverwiesen. Der Beschwerde der Diakonie wurde stattgegeben, da die kirchlichen Belange der Diakonie vom BAG nicht ausreichend berücksichtigt wurden.