BVerfG: Vorlage zur Prüfung eines "Treaty Override" unzulässig
Das BVerfG hat die BFH-Vorlage zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des sog. "Treaty Override" § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG für unzulässig erklärt.
Das BVerfG hat die BFH-Vorlage zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des sog. "Treaty Override" § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG für unzulässig erklärt.