BVerwG: Anwalt muss im beA gerichtliche Eingangsbestätigung überprüfen
Zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten gehört die Kontrolle der gerichtlichen Bestätigung des Eingangs eines elektronischen Dokuments. Ohne glaubhaft gemachte Prüfung keine Wiedereinsetzung wegen einer Fristversäumnis.