
BVerwG: Trotzes Verurteilung wegen Mordes in Spanien: Beamter behält Ruhegehalt
Ein deutscher Ruhestandsbeamter verliert sein Ruhegehalt nicht, obwohl er in Spanien wegen Doppelmordes verurteilt wurde. Privat motivierte Straftaten im Ruhestand gelten nicht als Verstoß gegen die dienstrechtlichen Pflichten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.