BZSt: Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
Das BZSt hat bekanntgegeben, dass Mindeststeuer-Berichte ab sofort über zwei Übermittlungswege eingereicht werden können.
Das BZSt hat bekanntgegeben, dass Mindeststeuer-Berichte ab sofort über zwei Übermittlungswege eingereicht werden können.