Corona-Impfschäden: BGH senkt Darlegungspflicht bei Auskunftsklage gegen Impfstoffhersteller
Der Anspruch gegen einen Impfstoffhersteller auf Auskunft über Nebenwirkungen und Verdachtsfälle setzt lediglich eine plausible Darlegung der Ursächlichkeit des Impfstoffes für den geltend gemachten Impfschaden voraus.