Darlegungs- und Beweislast: Was Arbeitgeber beim Zugang von Kündigungen beachten müssen
Für die Wirksamkeit einer Kündigung ist es elementar, dass diese dem Empfänger zugeht. Der Arbeitgeber trägt bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung die volle Darlegungs- und Beweislast - sowohl für den Zugang der Kündigung als auch für den genauen Zugangszeitpunkt. Ein Überblick zu den Optionen.