
Das Gerichtsurteil kam schon vor der Beweisaufnahme
Erhält eine Prozesspartei das Urteil bereits vor Durchführung der Beweisaufnahme, so ist dies ein hinreichender Grund für eine Ablehnung des Gerichts wegen Besorgnis der Befangenheit.
Erhält eine Prozesspartei das Urteil bereits vor Durchführung der Beweisaufnahme, so ist dies ein hinreichender Grund für eine Ablehnung des Gerichts wegen Besorgnis der Befangenheit.