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Haufe

Das Statusfeststellungsverfahren im Überblick

Sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht sicher, ob eine vereinbarte Tätigkeit als selbstständig oder als abhängig beschäftigt einzuordnen ist, kann eine Klärung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Das Statusfeststellungsverfahren im Überblick.