Datenschutz: GPS-Tracking von Firmenfahrzeugen nur in Ausnahmefällen zulässig
Das BayLDA stellt klar, dass die von GPS-Trackern in Firmenfahrzeugen erhobenen Daten personenbezogen im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind, sobald sie einem bestimmten Fahrer zugeordnet werden können. Es greifen dann die Vorgaben der DSGVO.