Die Regelung offener Vermögensfragen
Im Rahmen der bevorstehenden Wiedervereinigung einigten sich die beiden Deutschen Staaten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990 über die Eckwerte zur Regelung der offenen Vermögensfragen. Mit dem anschließend am 29. September 1990 von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) verabschiedeten Vermögensgesetz wurden sodann die vermögensrechtlichen (also ausschließlich objektbezogenen Schädigungen seit Gründung der DDR) Ansprüche enteigneter oder durch staatliche Verwaltung in ihrer Verfügungsbefugnis beschränkter Eigentümer geregelt.