
Digitales Verfahren in der Pflegeversicherung: DaBPV mit akuten Startschwierigkeiten
Seit dem 1. Juli 2025 besteht für Arbeitgeber die Verpflichtung, neu eingestellte Mitarbeitende innerhalb von sieben Tagen nach Beschäftigungsaufnahme für das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) zu melden. Aktuell gibt es jedoch systemseitige Probleme bei den Rückmeldungen, deren Auswirkungen bisher nur teilweise behoben werden konnten.