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Haufe

Direktionsrecht: Was Arbeitgeber zum Aussehen am Arbeitsplatz vorgeben dürfen

Viele Beschäftigte leiden derzeit unter Hitze am Arbeitsplatz. Zeit für Feinrippunterhemden, Shorts und Flip-Flops? Das geht nicht? Nur in bestimmten Fällen dürfen Arbeitgeber beim Erscheinungsbild von Mitarbeitenden mitreden. Wann Vorgaben zu Haarlänge, Fingernägeln oder der Dienstkleidung aufgrund des Weisungsrechts arbeitsrechtlich zulässig sind, lesen Sie hier.