D&O-Versicherung: BGH kippt HV-Zustimmung zum D&O-Vergleich im Diesel-Skandal
Die Zustimmung der Hauptversammlung der Volkswagen AG zum D&O-Vergleich im Diesel-Skandal ist nichtig. Im Fokus der Entscheidung des BGH: die aktienrechtlichen Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung. Diese seien vorliegend nicht eingehalten worden.