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Haufe

D&O-Versicherung: BGH kippt HV-Zustimmung zum D&O-Vergleich im Diesel-Skandal

Die Zustimmung der Hauptversammlung der Volkswagen AG zum D&O-Vergleich im Diesel-Skandal ist nichtig. Im Fokus der Entscheidung des BGH: die aktienrechtlichen Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung. Diese seien vorliegend nicht eingehalten worden.