Entfernungspauschale: Rechtsprechung zur ersten Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit
Leiharbeitnehmende und in der Zeitarbeit Beschäftigte haben regelmäßig keine erste Tätigkeitsstätte. Meist fehlt es am Kriterium einer vorab absehbaren dauerhaften Zuordnung. In diesen Fällen erfolgt keine Beschränkung der Fahrtkosten auf die Entfernungspauschale. Einzelne Streitfälle mit dem Finanzamt sind jedoch nicht ausgeschlossen.