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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes

Mit diesem Gesetz wird es der Familienkasse ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes steuerrechtliches Kindergeld auch ohne Antrag auszuzahlen. Diese Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist. Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.