EuGH: Gerichte dürfen Beweismittel verwenden, die unrechtmäßig erlangt wurden
Der EuGH hat entschieden, dass Zivilgerichte personenbezogene Daten als Beweismittel verwerten dürfen, selbst wenn diese zuvor unter Verstoß gegen die DSGVO erlangt wurden. In der DSGVO gibt es kein generelles Verwertungsverbot für rechtswidrig erlangte Daten.