EuGH: Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
Die Caritas darf eine Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Entscheidend dafür war, dass die Caritas währenddessen nicht-katholische Mitarbeiter für die gleiche Tätigkeit beschäftigte und sich die Beraterin zudem nicht öffentlich wahrnehmbar kirchenfeindlich betätigt hatte.